Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften

Die geeinigten Ergebnisse der bisherigen Gespräche „Zukunftssichere Landesverwaltung“ zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften sind nunmehr in einem Gesetzentwurf umgesetzt worden. Der Gesetzentwurf, bestehend aus zehn Artikeln, befindet sich derzeit in der externen Anhörung und soll noch vor der Som-merpause in die parlamentarische Beratung gehen. Inkrafttreten 1. Januar 2015.

Mit dem Gesetzentwurf wird die erste Stufe des Projektes „Zukunftssichere Landesverwaltung“ zur Konsolidierung des Landeshaushaltes (Umsetzung der Schuldenbremse) und zur Zukunftssicherung des Landes umgesetzt. Dabei wird u.a. dem demografischen Wandel Rechnung getragen und die Übertragung der Vorgaben der gesetzlichen Rentenver-sicherung zur Erhöhung der Lebensarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Alterssicherungssystemen umgesetzt. Die Anhebung der Altersgrenze mit zahlreichen Übergangsregelungen ab 1. Januar 2015 orientiert sich am Dienstrechtsneuordnungsgesetz des Bundes vom 5. Februar 2009, in dem der Bund die rentenrechtlichen Regelungen für den Beamtenbereich nachgezeichnet hat. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Gleichklang mit der Bundesregelung und den Regelungen der übrigen Bundesländer möglichst zeitnah zu realisieren.

Im Rahmen der Sondierungsgespräche zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften zur Ausgestaltung der besonderen Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte der Vollzugsdienste wurde eine Überarbeitung des Zulagensystems für besondere Erschwernisse (Schicht- und Wechseldienst) nach dem Vorbild des Bundes vereinbart, womit eine weitere zentrale Forderung der Gewerkschaften erfüllt wird. Hierzu erscheint ein gesondertes dbb-Aktuell.

Des Weiteren werden Regelungen geschaffen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit der Einführung der Familienpflegezeit als besondere Form der Teilzeitbeschäftigung im Rahmen einer weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeit.

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