Finanzamt 2020

DSTG beschließt die Umstrukturierung weiter zu begleiten

Nach mittlerweile mehr als einem Jahr intensiver Beratungen hat die geplante Strukturreform der Finanzämter konkrete Züge angenommen. Bereits im Juni 2013 haben dbb und DGB als gewerkschaftliche Spitzenorganisationen den geplanten Reformen und damit dem Stellenabbau von insgesamt 2.400 Stellen im Öffentlichen Dienst des Saarlandes bis zum Jahr 2020 zugestimmt.

In den jeweiligen Fachresorts waren dann viele Arbeitsgruppen damit beschäftigt, praktikable Lösungen zu finden, die zum Einem den Sparvorgaben entsprechen auf der anderen Seite aber die Funktionsfähigkeit der Verwaltung nicht vollends in Frage stellen. Für die bereits jetzt unter erheblichem Personalmangel leidende Steuerverwaltung war dies eine schier unlösbare Aufgabe. Die auf die Kollegenschaft zukommenden zusätzlichen Belastungen, der Zwang zu Veränderungen und die Ungewissheit künftiger Entwicklungen haben auch in der DSTG für teilweise heftige Diskussionen aber auch zu intensiven Gespräche mit Betroffenen geführt. Für uns galt bei allen Überlegungen die Sicherstellung von Sozialverträglichkeit und die Verbesserung von beruflichen Fortkommensmöglichkeiten zu erreichen. Bedingungen, die dem Dienstherrn nicht einfach abzuringen waren. Darüber hinaus wurde von uns auch gesteigerter Wert auf zeitlich befristete Abordnungen bei Dienststellenverlagerungen sowie die Übernahme von Reisekosten durch den Dienstherrn gelegt. Die weitere Flexibilisierung hinsichtlich Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Intensivierung der Aus- und Weiterbildung – endlich auch für die Beschäftigten – waren weitere Ziele, die wir nie aus den Augen verloren haben.

In der Anlage stellen wir die festgeschriebenen insgesamt 10 „Aktionsfelder“ dar, die künftig das Gerüst für die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Gremien mit dem Dienstherrn bilden.

Wichtig ist festzustellen, dass alle künftigen Einzelmaßnahmen, sowohl personell als auch organisatorisch, nach wie vor durch die Gremien der Personalräte, der Frauenbeauftragten und der Vertreter der Schwerbehinderten Menschen einzeln genehmigt werden müssen.

Die Unterzeichnung der Vereinbarung ist im Grunde die öffentliche Versicherung des Dienstherrn, vertrauensvoll und unter Miteinbeziehung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen die Verwaltung für die vor uns liegende Zeit und auf die neuen Herausforderungen einzustellen.

Wir haben dieses Vertrauen im Verlaufe der Zusammenarbeit wieder erfahren können, werden aber auch immer im „Streitfall“ daran zu erinnern wissen und auch weiterhin aktiv unsere Vorstellungen in die laufenden Prozesse einbringen. Nachdem unsere seit Jahren vertretenen gewerkschaftlichen Positionen wie:

  • Begrenzung der Beförderungswartezeit in der erste Beförderungsamt,
  • Wegfall des „Junkerjahres“
  • Verbesserung und Verstetigung der Aufstiegsverfahren
  • Aus- und Weiterbildung für Beschäftigte
  • Kontinuierliche Einstellungen

festgeschrieben werden konnten, haben Landesvorstand und Landeshauptvorstand nahezu einmütig (mit nur einer Gegenstimme) der Unterzeichnung dieser Vereinbarung zugestimmt.

Vertrauen ist aber keine Einbahnstraße und ohne die aktive Einbeziehung unserer Kolleginnen und Kollegen vor Ort stünde die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Verwaltung ganz schnell auf dem Spiel. Dies war und ist von keiner Seite gewollt.

Im Übrigen ist durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung die DSTG endlich wieder Mitglied in den Arbeitsgruppen Finanzamt 2020. Eine Mitgliedschaft die uns die andere Gruppierung im Hauptpersonalrat bisher vorenthalten hat und die derzeit vom Oberverwaltungsgericht Saarlouis in einem Hauptsacheverfahren überprüft wird.

Hier die Vereinbarung im Einzelnen (PDF)

 

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