Den Kolleginnen, die mit Teilzeitverträgen eingestellt wurden, soll die Erhöhung bis längstens 2016 befristet gewährt werden. Danach sollen diese Verträge dann in unbefristete Vollzeitverträge umgewandelt werden. Ein wichtiger und richtiger Schritt zur Umsetzung des § 17(3) LGG und insbesondere ein Zeichen der Wertschätzung der Arbeit dieser Kolleginnen.
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