Dies sei ein Gebot der Gerechtigkeit und der Fairness gegenüber dem ehrlichen Steuerzahler. „Die Abschaffung sollte ab einem bestimmten Zeitpunkt gelten, so dass alle Altfälle noch die Möglichkeit haben zu reagieren“. Danach müsse dann „Feierabend“ sein, so die Forderung des DSTG-Chefs in Berlin.
Eine völlige Abschaffung der Selbstanzeige könne man aus Sicht der Verwaltungspraxis nicht befürworten. Angesichts des schwierigen Steuerrechts und der fehlenden gesetzlichen Pflicht nach einer professionellen Steuerberatung komme es in Steuererklärungen immer wieder zu Fehlern – warum auch immer. Dann muss es eine Möglichkeit der Berichtigung geben, ohne das man gleich bestraft wird und als vorbestraft gilt. Im Finanzamt gehörten Berichtigungen und Selbstanzeigen zum Tagesgeschäft. „Wir kämen aus dem Bestrafen nicht mehr heraus“, so Eigenthaler. „Wollen wir ein Volk von Vorbestraften?. Ich meine Nein, so der Chef der Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung mit rund 70.000 Mitgliedern in den Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder.
Unterstützung für die Forderung nach Abschaffung der Selbstanzeige in Fällen ab 50.000 Euro erhielt der DSTG-Vorsitzende von den Finanzministern aus NRW, Norbert Walter-Borjans (SPD), sowie dem saarländischen Finanzminister Stephan Toscani (CDU).
Bildquellen:
Header Startseite, Bild 1: Paul-Georg Meister / pixelio.de
Chronik Tarifkommission: Frank Radel / pixelio.de
Einkommenstabellen: Jürgen Oberguggenberger / pixelio.de
Jugend: MS / pixelio.de
Mitglieder Tarifkommission: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Rechtsschutz: Dieter Schütz / pixelio.de
Senioren: Petra Bork / pixelio.de
Sport: Kurt Michel / pixelio.de
Veranstaltungen (Frauen): Rainer Sturm / pixelio.de