Die Landesjugendleitung wird auf dem Landesjugendtag von den Delegierten der Ortsverbänden gewählt. Die Landesjugendausschuss-Sitzungen werden zwischen den Landesjugendtagen abgehalten.
Der Landesjugendtag ist das oberste Organ der DStG-Jugend Saar. Er findet spätestens in jedem vierten Jahr statt. Die Landesjugendleitung hat Zeit, Ort und Tagesordnung für den Landesjugendtag zu bestimmen, sowie die eingegangenen Anträge mindestens zehn Tage vorher den Delegierten bekannt zu geben. Der Landesjugendtag setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Landesjugendausschusses und den von den Ortsverbänden ermittelten Vertretern. Für je 5 Mitglieder der DStG-Jugend-Saar steht den Ortsverbänden je ein Vertreter zu. Anträge zum Landesjugendtag können von der Landesjugendleitung und den Ortsverbänden gestellt werden. Sie sind spätestens fünf Wochen vor dem Landesjugendtag schriftlich einzubringen.
Der Landesjugendausschuss tritt in einem Zeitraum von 6 Monaten mindestens zwei Mal halbtägig oder einmal ganztägig zusammen. Auf Verlangen von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder ist eine außerordentliche Sitzung einzuberufen.
Zusätzlich können 2 Beisitzer durch den Landesjugendausschuss gewählt werden.
Die Landesjugendleitung führt die Beschlüsse des Landesjugendtages und des Landesjugendausschusses durch. Sie soll vierteljährlich mindestens einmal zusammentreten. Die laufenden Geschäfte werden von dem Landesjugendleiter wahrgenommen. Die Landesjugendleitung gibt sich eine Geschäftsordnung, die dem Landesjugendausschuss zur Kenntnis zu geben ist. Ein Mitglied der Landesjugendleitung vertritt die DStG-Jugend-Saar im Landeshauptvorstand, im Landesvorstand der Deutschen Steuergewerkschaft Landesverband Saar, dem Landesjugendausschuss der DBB-Jugend-Saar und dem Bundesjugendausschuss der DStG-Jugend. Die Landesjugendleitung hat der Deutschen Steuergewerkschaft Landesverband Saar regelmäßig über die Tätigkeit der DStG-Jugend-Saar zu berichten.
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