Keine Verschlechterung der Dienstpostenbewertung im mittleren Dienst

Die aktuelle Rechtsprechung zwingt derzeit zur Erstellung eines neuen Dienstpostenbewertungskataloges. Die DSTG lehnt nach wie vor alle vorgesehenen Verschlechterungen ab. „Nur eine Dienstpostenbewertung die sich nicht an der Kassenlage des Landes, sondern an der jeweiligen Aufgabenstellung orientiert wird letztlich auch vom Personal akzeptiert wird“, so der Landesvorsitzende Matthias Bittner in einem Brief an Finanzminister Stephan Toscani.

Die im mittleren Dienst offensichtlich geplanten erheblichen Verschlechterungen konnten so, zumindest für dieses Jahr, verhindert werden. Der Minister hat dem Antrag des DSTG Landesvorsitzenden auf Verschiebung der Neubewertung der Dienstposten für den mittleren Dienst entsprochen. Es müssen nun schnell intensive Beratungen folgen, damit ein gewisser Rechtsfrieden einkehrt und Beförderungen nicht weiter durch Konkurrentenklagen und Gerichtsentscheidungen verhindert werden.

 

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